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Nein zur unverhältnismässigen Energieverordnung

01/19/2024

Künftig müssen in Uri alle Neubauten und Sanierungen ab einer anrechenbaren Gebäudefläche von 100 Quadratmetern Sonnenenergie nutzen. Dies hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrats an der Session vom 15. November 2023 nach langer Diskussion entschieden. Mit 28:27 Stimmen fand der Antrag nur eine knappe Mehrheit. In der übrigen Schweiz verzichtet man auf ähnliche Ver- schärfungen. Ausschliesslich Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit einer Fläche von über 300 Quadratmetern unterstehen dieser Installations- pflicht. Ihre Unterschrift hilft, diese teure und wirtschaftlich unverhältnismäs- sige Verordnung zu verhindern. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument: