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Energieverordnung-Nein

09/11/2024

Künftig müssen in Uri alle Neubauten und Sanierungen ab einer anrechenbaren Gebäudefläche von 100 m² Sonnenenergie nutzen. Im Energiegesetz des Bundes verzichtet man auf ähnliche Vorgaben.

Ausschliesslich Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit einer Fläche von über 300 m² unterstehen der Installationspflicht von Solar- und Photovoltaikanlagen. In Uri sind auch Dachsanierungen von Altbauten von der Installationspflicht nicht ausgeschlossen. Bisher kennt in der Schweiz kein einziger Kanton eine derart weitgehende Solarpflicht für Altbauten.

Auch wir stimmen Nein zum Urner Öko-Diktat. Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument: